AGB

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Regelungen

I. Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und kollemedia ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit dies nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert wird.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sollten die Parteien Schriftform vereinbart haben, kommt der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB mit wechselseitiger Unterschrift zustande.

(2) In anderen Fällen kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande. Für diese genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail durch kollemedia.

§ 3 Schutzrechtseintragungen

Kollemedia übernimmt keine Schutzrechtseintragungen. Der Auftragnehmer wird sich selbst um Eintragungen kümmern, falls diese benötigt werden.

§ 4 Vertraulichkeit, Herausgabe und Löschungspflichten, Konkurrenzverbot

(1) Die kollemedia verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.

(2) Die kollemedia verpflichtet sich auch, nach Auftragsbeendigung und dessen Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers durch Verfügungstellung der Dateien oder der Printversion alle ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen,

zu löschen; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 5 Zahlungsbestimmungen

(1) Kollemedia erstellt für jede Leistung oder Warenlieferung eine Rechnung und ist berechtigt, auch Teilleistungen nach Fertigstellung abzurechnen. Liegen besondere Gründe vor (z. B. Insolvenzbekanntmachung, verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit) ist Kollemedia berechtigt, Vorkasse zu fordern.

(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und zu zahlen.

(3) Mahnungen werden durch Kollemedia mit einer Mahngebühr von 6,00 € berechnet.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftrag beruht.

§ 7 Datenschutz

1. Erhebung und Verarbeitung von Daten

Die personenbezogenen Daten der Kunden und Auftragsgeber, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden durch kollemedia ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse.

Mit Bestätigung der AGB wird auch eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenschutzerklärung erklärt. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten der Kunden für Zwecke der Werbung, des Newsletterversands oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote durch kollemedia bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Kunden und Auftraggeber. Diese haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig.

2. Einwilligung und Löschung

Soweit Kunden oder Auftraggeber weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen der Support per Telefon oder Mail der Kollemedia zur Verfügung.

§ 8 Rechtswahl, Salvatorische Klausel, Gerichtswahl

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

(3) Erfüllungsort ist Göttingen. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht bzw. Landgericht Göttingen, je nach Streitwert. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, einen gerichtsnahen Mediationstermin anzuregen.

II. Regelungen für Design- und Softwareerstellung durch Kollemedia

II. Regelungen für Design- und Softwareerstellung durch Kollemedia

§ 1 Ablauf Konzeptvorschläge

(1) kollemedia erstellt je nach Auftrag das Design für Flyer, Webseiten, Social-Media-Auftritte, Blog, Newsletter und auch Logos, ebenso erstellt kollemedia Software nach spezifiziertem Auftrag.

(2) kollemedia entwickelt zunächst ein Konzept für das Layout bzw. die Software. Dabei hat kollemedia grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, es sei denn, der Auftraggeber macht bindende schriftliche Vorgaben.

(3) Für das Konzept verpflichtet sich die kollemedia zur Vorlage von drei unterschiedlichen Vorschlägen („Konzeptvorschläge"), sofern nicht der Auftraggeber vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag schriftlich zugestimmt hat.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber der kollemedia schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale der Konzeptvorschläge, so kann kollemedia nach Ablauf dieser zwei Wochen auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit Erstellung des Layouts oder der Software fortfahren oder den Vertrag entsprechend § 643 BGB kündigen.

(4) Lehnt der Auftraggeber die Konzeptvorschläge der kollemedia in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei mal ab, so hat kollemedia das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. Eine angemessen anteilige Vergütung zu verlangen.

(5) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt kollemedia auf dessen Grundlage das Layout bzw. die Software im vertraglich vereinbarten Umfang.

§ 2 Abnahme, Beanstandungen

(1) Nach Fertigstellung des Layouts oder der Software und Übertragung der Dateien in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen zu ihrer Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist schriftlich gegenüber kollemedia zu erklären und detailliert auszuführen. Für Eigenschaften, die auf den vertraglichen Spezifikationen, sowie dem freigegebenen Konzept beruhen, sind Beanstandungen ausgeschlossen.

(2) kollemedia ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Layouts oder der Software zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Beim Layout muss der Auftraggeber die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht. Einmal abgenommene Teile können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder eine Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnte.

§ 3 Lizenzumfang

(1) An dem Gesamtwerk und den einzelnen durch kollemedia erstellten Elementen liegen sämtliche Urheberrechte bei kollemedia. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt im Rahmen der vereinbarten Lizenz. Hierzu wird auf die jeweils geltende Preisübersicht (Lizenzpakete der kollemedia) bzw. Auftragsbestätigung verwiesen.

(2) Klarstellend wird darauf hingewiesen, daß selbst im Falle einer vereinbarten Quelltextübergabe oder Escrowvereinbarung – auch im Falle einer Softwaredokumentation – eine Weiterbearbeitungsmöglichkeit durch andere Programmierer nicht gewährleistet werden kann.

(3) kollemedia ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zweck kann sie u. a. Vervielfältigungen einzelner Teile des Werks herstellen und zu Werbezwecken nutzen. Sie muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, hinweisen und diesen nennen.

§ 4 Leistungszeit und Kündigung

(1) Die gem. § 1 geschuldete Anzahl von Konzeptvorschlägen und das fertiggestellte Werk sind dem Auftraggeber innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Frist vorzulegen.

(2) Die Nichteinhaltung dieser Termine ist für kollemedia unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.

(3) Beide Seiten können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden, insbesondere wenn kollemedia die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen nicht leistet. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.

(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch von kollemedia jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.

(5) Bei wirksamer Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber gehen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte (Lizenspakete von kollemedia bzw. Auftragsbestätigung) an bereits erstellten Layout-Teilen, sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel am Werk haftet kollemedia grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. kollemedia haftet auch dafür, dass die erstellten Arbeiten den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept in der freigegebenen Form entsprechen. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet die kollemedia nicht.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet kollemedia nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) kollemedia garantiert, dass die von ihr selbst erstellten und beschafften Werke und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption des Layouts bzw. der Software nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. kollemedia stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Auftraggeber seiner Schadensminderungpflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt hat.

(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftraggeber stellt kollemedia hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, wenn kollemedia ihrer Schadensminderungpflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt hat.

(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption des Layouts beruhen, haftet kollemedia nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung des Werks entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Business-Modell inhärent sind, haftet kollemedia nicht. Im Übrigen haftet kollemedia für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen, nur, wenn kollemedia den Rechtsverstoß kannte und daher ihre Aufklärungspflichten verletzt hat.

III Regelungen für Dienstleistungen durch Kollemedia

III Regelungen für Dienstleistungen durch Kollemedia

§ 1 Service Domainbetreuung

(1) kollemedia bietet auch Betreuung bei Domainsuche und -wechsel an, indem kollemedia Domainnamen sucht, registriert oder einen Domainumzug begleitet.

(2) Der Vertrag wird jeweils pro Projekt abgeschlossen und ist mit Erfüllung beendet.

(3) Die entsprechenden Preise richten sich nach der Preisliste Hostingservices der kollemedia bzw. Der Auftragsbestätigung.

(4) kollemedia ist berechtigt, ab einem Auftragsvolumen über 2.500,00 € für Teilleistungen Zwischenrechnungen zu stellen.

§ 2 Service Wartung

(1) kollemedia bietet die Wartung Ihres Onlinesystems hinsichtlich technischer Verfügbarkeit, Kontaktaufnahme zu Hoster bei Problemen und Wiederherstellung der Seite z. B. bei Hackerangriffen an. Routinemäßig wird dabei Ihre Seite regelmäßig hinsichtlich Verfügbarkeit und Funktionalität geprüft.

(2) Der Vertrag für die Wartungsservices wird jeweils für ein Jahr geschlossen. Eine Vertragsverlängerung erfolgt nicht. Der Vertrag endet nach einem Jahr ohne Kündigung.

(3) Die entsprechenden Preise richten sich nach der Preisliste Wartungsservices von kollemedia bzw. Der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.

(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise.

§ 3 Haftung

(1) kollemedia stellt keine eigenen Serverkapazitäten zur Verfügung und kann daher keine Gewährleistung oder Haftung für die Dienste des Hosters Ihrer Auftraggeber übernehmen.

(2) kollemedia haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahmen von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Wahl des Domainnamens beruhen, haftet kollemedia nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung des Werks entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Business- Modell inhärent sind, haftet kollemedia nicht. Im Übrigen haftet kollemedia für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn kollemedia den Rechtsverstoß kannte und daher ihre Aufklärungspflichten verletzt hat.

IV Regelungen für (Software-)verkauf durch Kollemedia

IV Regelungen für (Software-)verkauf durch Kollemedia

§ 1 Vertragsschluss

Die Präsentation der Waren stellt kein bindendes Angebot durch kollemedia dar. Erst die Bestellung einer Ware durch den Käufer ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Diese kostenpflichtige Bestellung erfolgt durch den Button „kostenpflichtig bestellen". Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail mit AGB und Vertragstext. Im Falle der Annahme dieses Angebots des Kunden versendet Kollemedia an den Kunden dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von kollemedia. Gerät der Käufer mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat kollemedia das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

§ 3 Lieferbedingungen

(1) kollemedia liefert die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten kann der Käufer der Versandkostenübersicht entnehmen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von kollemedia schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

(2) Soweit kollemedia die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, muß der Käufer zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Gewährleistung

(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre ab Erhalt der Ware.

(3) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.

§ 5 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerufsrecht

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten

gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

kollemedia UG (haftungsbeschränkt)
Mühlenstr. 1
34359 Reinhardshagen
info@kollemedia.de

Widerufsfolgen

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschafen und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 6 Versandkosten bei Widerruf

Macht der Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei.